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BVerwG, 15.11.1956 - IV B 104.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 25.04.1956 - VIIIa VGL 1112/55
- BVerwG, 15.11.1956 - IV B 104.56
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.09.1957 - IV B 100.55
Rechtsmittel
DurchBeschluß vom 15. November 1956 - BVerwGr IV B 104.56 - hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß, auch wenn ein Antragsteller einen Flüchtlingsausweis besitzt und im Verfahren vor den Lastenausgleichsbehörden seine Eigenschaft als Vertriebener nicht angezweifelt worden ist, es eindeutig die Pflicht des Landesverwaltungsgerichts war, von Amts wegen diesen Umstand nachzuprüfen und ein verneinendes Ergebnis der Beweisaufnahme dem Urteil zugrunde zu legen (vgl. auch BVerwGE 3, 106 [108]).